Wenn Sie Jugendliche mit Benachteiligung in Ihrem Betrieb ausbilden, bieten AMS, WKO und das Sozialministeriumservice verschiedene Fördermöglichkeiten. Dazu zählen die Förderung der Lehrausbildung durch das AMS, die Basisförderung sowie die Förderung für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten durch die WKO (gilt auch für reguläre Lehrlinge) oder beispielsweise die Förderung technischer Arbeitshilfen, aber auch Prämien und doppelte Anrechnung auf Ausgleichstaxzahlungen bei begünstigt behinderten Lehrlingen durch das Sozialministeriumservice.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Förderungen!
Grundsätzlichen unterliegen Jugendliche in Teilqualifikation oder verlängerbaren Lehre den kollektivvertraglichen Regelungen der jeweiligen Berufsgruppen und erhalten die kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung. Ausgenommen davon sind Jugendliche, die ihre Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtung absolvieren. Für diese gelten spezielle Regelungen die Lehrlingsentschädigung betreffend.
Betriebe oder Ausbildungseinrichtungen erhalten für die Ausbildung von Jugendlichen in verlängerbaren Lehre oder Teilqualifikation eine monatliche finanzielle Unterstützung. Diese Lehrstellenförderung durch das AMS soll den Betrieben mögliche Nachteile und Mehraufwendungen im Rahmen der Ausbildung ausgleichen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die AMS-Förderung.
Mehr Informationen finden Sie hier.Wie bei regulären Lehrlingen kann die Basisförderung für Lehrbetriebe beantragt werden. Zu den geförderten Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten zählen zum Beispiel Nachhilfekurse und Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule. Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent der Kosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro pro Lehrling.
Mehr Informationen finden Sie hier.Diverse Förderungen des Sozialministeriumservice, wie beispielsweise Prämien und doppelte Anrechnung auf Ausgleichstaxzahlungen bei begünstigt behinderten Lehrlingen, usw.
Mehr Informationen finden Sie hier.